Baumfällung
Genehmigungspflicht für Gehölzentnahmen:
Für das Fällen von Bäumen und Sträuchern ist in vielen Fällen eine Genehmigung des Landkreises erforderlich, insbesondere nach den Änderungen durch den Niedersächsischen Weg. Zeitraum für Gehölzentnahmen:
Gehölzentnahmen sind generell nur vom 1. Oktober bis zum 28. Februar erlaubt. Außerhalb dieses Zeitraums können Fällungen gegen das Artenschutzrecht verstoßen. Zuständige Behörde:
Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises ist für die Genehmigungen zuständig und berücksichtigt dabei die Werte und Funktionen der Bäume. Ausnahmen und Sondergenehmigungen:
In Ausnahmefällen kann die Untere Naturschutzbehörde eine Genehmigung für Gehölzentnahmen außerhalb des erlaubten Zeitraums erteilen, wenn eine gut begründete Notwendigkeit vorliegt. Baumschutzsatzungen und Bebauungspläne: Wenn Baumschutzsatzungen oder Regelungen in Bebauungsplänen existieren, müssen Anträge bei der jeweiligen Gemeinde oder Stadt gestellt werden. Die Gemeinde Moisburg hat keine Baumschutzsatzung.
Weitere Informationen finden sich auch auf den Internetseiten des Landkreises, https://www.landkreis-harburg.de/bauen-umwelt/naturschutz/eingriffe-in-natur-und-landschaft/ .